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Sauerländer Schützenbund zum Nichtraucherschutzgesetz Drucken
News - Information
Geschrieben von: Stefan Moeschke   
Freitag, den 14. September 2012 um 18:19 Uhr

 

Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 16 / 125 Nichtraucherschutzgesetz NRW

Sehr geehrter Herr Dr. Kober,

nachfolgend erhalten Sie die gemeinsame Stellungnahme der Nordrhein-Westfälischen Schützenverbände (Sauerländer Schützenbund, Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften, Westfälischer Schützenbund, Rheinischer Schützenbund, Interessengemeinschaft der Düsseldorfer Schützenvereine, Oberbergischer Schützenbund), die über 2 Millionen Vereinsmitglieder in NRW vertreten.

Die Schützenverbände in Nordrhein-Westfalen haben in diversen Vorstandssitzungen der Landesverbände und ihrer Untergliederungen über die Pläne der Landesregierung diskutiert. Die angedachten Verschärfungen sind für uns nicht hinnehmbar und werden abgelehnt.

Wir plädieren für die Beibehaltung der Ausnahmeregelungen.

 

Die beiden aus der Politik hauptsächlich angeführten Argumente sind nicht nachvollziehbar:

1. Wettbewerbsverzerrung

Die Menschen machen ihre Entscheidung, ein Lokal zu besuchen, doch von der Qualität der Speisen und Getränke, dem Unterhaltungswert des Wirtes und dem Publikum, welches in dem Lokal verkehrt, abhängig. Wenn gemäß Statistik nur 37 % der Erwachsenen rauchen, dann ist es doch eher ein

Wettbewerbsnachteil für die Raucherlokale, denn 63 % der Bevölkerung werden dann die Nichtraucherlokale aufsuchen.

2. Gesundheitsschutz

Es ist kaum eine Raucherkneipe anzutreffen, in der nicht nur der Wirt, sondern auch die meistens nebenher jobbenden Kellner/innen selber rauchen. Außerdem muss es jedem im Rahmen des Grundrechts der informellen Selbstbestimmung selbst überlassen bleiben, ob er sich Gesundheitsgefahren aussetzt oder nicht.

Die Erfahrungen aus Bayern und den Niederlanden, wo eine große Anzahl kleiner Kneipen aufgeben musste und viele Veranstaltungen abgesagt wurden, werden hierbei anscheinend ignoriert.

Wenn man mit Normalbürgern über ihre Gesetzespläne spricht, erntet man in der Regel nur ein verständnisloses Kopfschütteln.

Die bestehenden Regelungen bieten die notwendige Flexibilität für Wirte, Veranstalter, Kunden und den Schutz der Nichtraucher. Sie sollten daher den Mut haben, die Freiheit der politischen Absicht vorzuziehen.

Die Eckpunkte des Entwurfes sehen unter anderem eine Aufhebung der Ausnahmen für Brauchtumsveranstaltungen, Festzelte und Raucherclubs, sowie ein uneingeschränktes Rauchverbot in Gaststätten (auch bei geschlossenen Gesellschaften) vor und werden von Frau Ministerin Steffens im Wesentlichen damit begründet, dass die Überprüfung des seit 2008 geltenden Nichtraucherschutzgesetzes keinen angemessenen Schutz für Nichtraucherinnen und Nichtraucher ergeben habe und deshalb durch einen konsequenten Gesundheitsschutz mehr Klarheit erzielt und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden sollen.

Dem widersprechen die Schützenverbände in NRW auf das Deutlichste.

Die Veranstalter von Volks-, Heimat- und Schützenfesten sind bereits jetzt schon durch stetig nach oben schnellende Kosten für GEMA und Künstlersozialkasse, sowie ausufernde, und unverhältnismäßige Auflagen und Sicherheitsbestimmungen und damit verbundenen Kosten bei der Planung von Veranstaltungen auf das Extremste in ihrer Existenz bedroht.

Viele Vereine sind bereits an einem Punkt angelangt, an dem sie für die Durchführung von Brauchtumsveranstaltungen, soweit überhaupt noch vorhanden, die eher spärlichen Rücklagen in Anspruch nehmen müssen.

Eine weitere Verschärfung dieses untragbaren Zustandes bedeutet auf nahe Sicht das Aus für viele Schützenvereinigungen und somit auch auf Raten das Aus für das Brauchtum. Als die Vertreter der Mitgliedsvereine können die Schützenverbände in NRW dies nicht unwidersprochen hinnehmen und fordern die politischen Vertreter auf, hier Augenmaß zu zeigen und im Rahmen einer verhältnismäßigen Abwägung auch die Interessen der Schützen in NRW zu vertreten.

Insbesondere das generelle Rauchverbot in Festzelten und bei Brauchtumsveranstaltungen wird als nicht zielführend betrachtet. Bei Volksfesten und Brauchtumsveranstaltungen stehen Gemütlichkeit und Geselligkeit im Mittelpunkt. Für eine Minderheit der Festbesucher gehört hierzu auch der Konsum von Tabakerzeugnissen. Einer totalen Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppe muss auch im Namen der Festveranstalter und der Festteilnehmer energisch widersprochen werden.

Letztlich bieten die bereits bestehenden Regelungen die notwendige Flexibilität nicht nur für Wirte und Veranstalter, sondern sie berücksichtigen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auch den Schutz der Nichtraucher, die an diesen Volksfesten teilnehmen.

Zeigen Sie den Mut, durch eine angemessene Entscheidung auch den Schützenvereinigungen das gesellschaftliche Überleben zu sichern, damit nicht in naher Zukunft über Brauchtum und Volksfeste in der Rubrik „Es war einmal…" nachgelesen werden muss.

Zeigen Sie vor allen Dingen den vielen Tausend ehrenamtlich tätigen Schützenschwestern und Schützenbrüdern, dass das auf den parlamentarischen Abenden für Schützenvereinigungen gezeigte Interesse der Politik für das Schützenbrauchtum ehrliche Wertschätzung widerspiegelt und nicht nur als wertlose Hülsen einer schnelllebigen Zeit zu versehen sind.

Mit freundlichem Schützengruß

Karl Jansen Wolfram Schmitz

Bundesoberst Bundesgeschäftsführer

 

 

 

 

 
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